Das Erstellen von Verträgen stellt in den genannten Rechtsbereichen einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt unsere Kanzlei dar.
Vertragsrecht ist vielfältig. Gerade im Immobilienrecht ist dies – in Folge der zersplitterten Materie, der zahlreichen intertemporalen Fallen sowie auch der immer wichtiger werdenden verbraucherrechtlichen Dimension im Vertragsrecht – Grundvoraussetzung für eine fundierte Abwicklung. Vertrauen Sie auch hier unserem ausgewiesenen Fachwissen.



Die einzelnen Schritte:
- Vorbesprechung (oft mit Makler)
- Erstellung des Vertrages
- Aufklärungsgespräch mit dem Mandanten
- Unterzeichnung