Umgründung & Rechtsformänderung: Rechtssicher in die neue Unternehmensstruktur
Worum geht’s? Als Umgründung wird die Änderung der Rechtsform eines Unternehmens bezeichnet – sei es durch die Übertragung von Vermögen zwischen Gesellschaftern bzw. beteiligten Gesellschaften oder durch einen formwechselnden Schritt in eine neue Rechtsform.
Um Ihr Vorhaben optimal zu betreuen, bieten wir Ihnen unsere umfassende Rechtsberatung an unseren Standorten in Innsbruck, Salzburg, Zell am See und Wien an. Gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung übernehmen wir die strategische Planung und erstellen sämtliche erforderlichen Urkunden. Wir begleiten die Eintragungen im Firmenbuch und sorgen für eine rechtssichere Umsetzung – unter Berücksichtigung aller gesellschafts- und haftungsrechtlichen Aspekte.
Unsere rechtlichen Leistungen im Bereich Umgründung
Wir bieten Ihnen insbesondere die Begleitung bei folgenden Umgründungsmaßnahmen an:
- Einbringung: Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und qualifizierten Kapitalanteilen in eine Kapitalgesellschaft
- Realteilung: Aufteilung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmensanteilen einer Personengesellschaft auf die Gesellschafterinnen/Gesellschafter
- Spaltung/Aufspaltung: Übertragung aller oder einzelner Vermögensteile einer Kapitalgesellschaft auf eine oder mehrere andere Kapitalgesellschaften gegen Gewährung von Anteilen an der/den übernehmenden Gesellschaft/en für die Anteilsinhaber der übertragenden Gesellschaft
- Umwandlung: Änderung der Rechtsform (z.B. Aktiengesellschaft in eine GmbH)
- Verschmelzung: Vereinigung von mindestens zwei Kapitalgesellschaften (insb. GmbH, AG und FlexKapG) zu einer Kapitalgesellschaft
- Zusammenschluss von zwei oder mehreren Personen zu einer Personengesellschaft
Liquidation und Abwicklung von Gesellschaften
Sollte eine Fortführung nicht mehr gewünscht sein, unterstützen wir Sie kompetent bei der Liquidation von Gesellschaften. Die Liquidation bezeichnet die ordnungsgemäße Abwicklung durch den Verkauf aller Vermögensgegenstände, die Begleichung der Schulden und die Verteilung des verbleibenden Kapitals an die Gesellschafter oder eine im Gesellschaftsvertrag bestimmte Stelle.