Umgründungen und Liquidation

Worum geht’s: Als Umgründung wird eine Änderung der Rechtsform eines Unternehmens bezeichnet – entweder durch Übertragung von Vermögen zwischen den Gesellschaftern bzw. den beteiligten Gesellschaften oder durch Änderung der Rechtsform.

Wir übernehmen gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung die strategische Planung, erstellen sämtliche erforderlichen Urkunden, begleiten die Eintragungen im Firmenbuch und sorgen für eine rechtssichere Umsetzung – unter Berücksichtigung aller gesellschafts- und haftungsrechtlichen Aspekte. 

MMag.
Michael Fischer
Dr. Lukas Gottardis

Wir bieten dabei insbesondere folgende Umgründungsmaßnahmen an:

  • Einbringung: Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und qualifizierten Kapitalanteilen in eine Kapitalgesellschaft
  • Realteilung: Aufteilung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmensanteilen einer Personengesellschaft auf die Gesellschafterinnen/Gesellschafter
  • Spaltung/Aufspaltung: Übertragung aller oder einzelner Vermögensteile einer Kapitalgesellschaft auf eine oder mehrere andere Kapitalgesellschaften gegen Gewährung von Anteilen an der/den übernehmenden Gesellschaft/en für die Anteilsinhaber der übertragenden Gesellschaft
  • Umwandlung: Änderung der Rechtsform (z.B. Aktiengesellschaft in GmbH)
  • Verschmelzung: Vereinigung von mindestens zwei Kapitalgesellschaften (insb. GmbH, AG und FlexKapG) zu einer Kapitalgesellschaft
  • Zusammenschluss von zwei oder mehreren Personen zu einer Personengesellschaft

Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch bei der Liquidation von Gesellschaften. Liquidation bezeichnet die Abwicklung einer Gesellschaft durch den Verkauf aller Vermögensgegenstände, die Bezahlung aller Schulden und die Verteilung des verbleibenden Kapitals an die Gesellschafter oder eine andere im Gesellschaftsvertrag bestimmte Stelle.