Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht umfasst sämtliche rechtliche Regelungen, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit Miete, Pacht und Wohnungseigentum stehen. Um auf die Tücken dieses Rechtsbereichs nicht hereinzufallen, bedarf es jahrelanger Expertise und Praxiserfahrung. Gerade die zahlreichen Novellen in diesen Rechtsbereichen stellen vielfach Stolperstellen dar.


In kaum einem anderen Rechtsgebiet kommt daher dem Sprichwort „Wissen ist Macht“ größere Bedeutung zu. Die große Anzahl der laufenden Veröffentlichungen und die zahlreich geführten Verfahren unserer Kanzlei im Miet- und Wohnungseigentumsrecht stellen sicher, dass Sie bestmöglich beraten sind.