Welche Marke möchten Sie schützen lassen – eine Wortmarke, Bildmarke oder Wortbildmarke? Wir kümmern uns um die Recherche und überprüfen, ob Ihre Marke eintragungsfähig ist und in welchem Umfang bzw. welchen Klassen (Nizza-Klassifikation) sie geschützt werden soll.
Gebrauchsmusterrecht
Geschützt wird eine technische Erfindung durch Anmeldung eines Gebrauchsmusters.
- Vorteil: kostengünstiger und schneller als ein Patent
- Nachteil: mangels Detailprüfung im Anmeldeverfahren besteht weniger Rechtssicherheit; ein Gebrauchsmuster kann leichter zu Fall gebracht werden


Geschmacksmusterrecht
Geschützt wird das Design anhand visueller Merkmale: Linien, Konturen, Farben, Gestalt, Oberflächenstruktur, Werkstoffe. Geschützt sind demnach weder das Original noch die entsprechend hergestellten Erzeugnisse an sich, sondern bloß die sich am Erzeugnis zeigende Gestaltung. Schutzdauer = 5 Jahre + viermalige Verlängerung = gesamt 25 Jahre
Patentrecht
Das gewerbliche Schutzrecht gewährt das zeitlich limitierte Recht, die patentierte Erfindung ausschließlich zu nutzen. Patentierbar sind sowohl Gegenstände als auch Verfahren. Schutzdauer maximal 20 Jahre.
Urheberrecht
Anspruchsdurchsetzung bei Verletzungen des Urheberrechts sowie Leistungsschutzrechte und Bildnisschutz: Darbietungen ausübender Künstler, Lichtbilder, Schallträger, Rundfunksendungen, Presseveröffentlichungen, nachgelassene Werke sowie einfache Datenbanken, Schutzfrist von 50 Jahren.